Die deutsche Geschichte der sog. Kuba-Therapie gegen den Tunnelblick
Vorkommnisse in einem angeblich lt. dem Bundeskanzler "zivilisierten westlichen Land"

2001

Seit dem neuen Jahr ist es nicht leicht Termine in der RP -Klinik zu bekommen. Aus der ganzen Welt kommen die Betroffenen. Ich hoffe, daß man die Klinik bald vergrößert. 90 Zimmer sind zu wenig für eine 3wöchige Therapie und weltweit eine Unzahl von hilfesuchenden Betroffenen.
Wie lange werden sich die deutschen Augenärzte noch gegen diese RP -Therapie auflehnen.

Im August 2001 bekam Frau Loibl eine Abmahnung vom "Verband für sozialen Wettbewerb, Berlin"

Sie beauftragte eine Münchner RA-Kanzlei, RA Höhenegg, mit der Richtigstellung der Beschuldigungen. (Frau Loibl hatte ihn bei Vorträgen über Internetrecht kennen gelernt)

Aber der RA Höhenegg, der Vorträge über Internetrecht hält, beleidigte in seinem ersten Schreiben die Geschäftsführerin des Verbandes und im Schreiben, daß die Sache klarlegen sollte, kamen nur wertlose 08/15 Phrasen, so daß der Verband über Ihren Rechtsanwalt Burchert die Einstweilige Verfügung gegen Frau Loibl beantragten. Dem Antrag wurde vom Landgericht Augsburg statt gegeben.

Der Münchner Anwalt hatte wahrscheinlich wohlweislich einen Honorarvorschuß von DM 2.500,-- verlangt, die Abrechnung lautete dann auf DM 2.402,--. Er verrechnete allein 6 Stunden zum Lesen der Homepage......

Schriftwechsel kann gerne angefordert werden, in dem alle Fehler dieses Rechtsanwaltes klargelegt sind, ebenso die Rückforderung des Geldes. Der RA reagierte bisher vor allem damit, daß er mit einer Beleidigungsklage drohte. Frau Loibl fragte ihn daraufhin, ob es gesetzlich verboten wäre, einem Anwalt seine Unfähigkeit zu erklären.

Das Gericht verlangte DM 500,--, der gegnerische Anwalt DM 1.500,--.

Auf Empfehlung kam Frau Loibl dann zur Kanzlei Dr. Aliki Busse, ebenfalls München. Mit nur einem einzigen Schreiben konnte Frau Dr. Busse die Dinge klarstellen und die Folgen dadurch wesentlich abmindern.

Wen das ganze Verfahren interessiert, kann jedes Schriftstück - auch aus dem Kampf um Rückzahlung eines Großteiles des Vorschusses, erhalten - um von den Erfahrungen von Frau Loibl zu profitieren.

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